Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie Sie sicherlich bereits festgestellt haben, tut sich derzeit einiges bei Ihrem "Digitalen BVfK".

Die Website wurde neu gestaltet sich und besonders dem geschlossenen Mitgliederbereich wurde und wird viel Aufmerksamkeit gewidmet. 

Heute möchte Ihnen die BVfK-Rechtsabteilung einen Vorgeschmack auf eine umfangreiche FAQ-Liste geben, die Ihnen zukünftig den Geschäftsalltag erleichtern und Sie vor Risiken und Abmahnproblemen schützen soll.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Aspekte, wie etwa die Frage, ob die Kfz-Internetbörsen als "Virtueller Verkaufsraum" einzustufen sind, höchstrichterlich entschieden sind. Unsere diesbezügliche Empfehlung erfolgt daher teilweise in erster Linie zum Schutz vor Abmahnproblemen. 

Viel Erfolg und gute Geschäfte wünscht

Simon Vondrlik 

BVfK-Rechtsabteilung 

s.vondrlik@bvfk.de 

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FAQ-Liste zur PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsberodnung. 

Unverbindliche Empfehlung der BVfK-Rechtsabteilung. Stand 11. Juli 2015. Aktualisierung und Änderungen vorbehalten.  

Welche Wagen sind „neue PKW“ und unterliegen damit der PKW EnVKV?

Die Verordnung spricht von “neuen Personenkraftwagen“. Hierbei ist wichtig, dass „neu“ nicht mit „fabrikneu“ oder „Neuwagen“ gleichzusetzen ist. Die PKW EnVKV definiert selbst, was sie als „neu“ ansieht und bestimmt, dass PKW dann neu sind, wenn sie „noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden“. Das bedeutet, dass jeder PKW „neu“ ist, der noch nicht zum Zwecke der Nutzung verkauft wurde. Kauft ein Händler einen PKW von einer Mietwagenfirma oder einem Verbraucher, der das Fahrzeug erworben hat, um es zu nutzen, handelt es sich nicht mehr um einen neuen PKW. Auf der anderen Seite ist ein Fahrzeug, welches sich bis jetzt nur in Händlerhand befunden hat immer noch neu im Sinne der PKW EnVKV. Die Herstellung der Fahrzeuge kann erheblich zurückliegen. Egal ob der PKW ein, fünf oder zehn Jahre von Händler zu Händler weiterverkauft wurde: Solange das Fahrzeug nicht zur Nutzung verkauft wurde, handelt es sich um einen neuen PKW. Dementsprechend ist nicht das Alter des Fahrzeuges entscheidend, sondern die Vorgeschichte.

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Worauf muss ich in meinen Geschäftsräumen achten?

In den Geschäftsräumen muss sowohl ein Hinweis am Fahrzeug als auch ein Aushang am Verkaufsort erfolgen.

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Was ist bei dem Hinweis am Fahrzeug zu beachten?

Der Hinweis am Fahrzeug muss dem Formblattentsprechend gestaltet sein. Dieser dient insofern als guter Leitfaden für das, was vorgeschrieben ist. Generell muss der Hinweis folgende Punkte enthalten:

- offizieller Kraftstoffverbrauch

- CO2-Effizienzklasse (A, B, C …)

- die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen

- gegebenenfalls den offiziellen Stromverbrauch (bei Elektrofahrzeugen)

Der Hinweis muss die Größe DIN A4 haben und in der übrigen Gestaltung dem Formblatt entsprechen. Dieser muss sodann am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht ist, dass dieser deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann. 

Alternativ kann der Hinweis auch durch eine Bildschirmanzeige erfolgen, die jedoch der obigen Gestaltung entsprechen muss.

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Was ist bei dem Aushang am Verkaufsort zu beachten?

Der Aushang am Verkaufsort soll dem Interesse des Verbrauchers Rechnung tragen alles auf einem Blick zu haben. Dementsprechend müssen an diesem Aushang alle Informationen zu den Fahrzeugenzusammengefasst werden, die am Verkaufsort ausgestellt oder angeboten werden. Der Aushang muss folgende Informationen bereitstellen, die alle sechs Monate zu aktualisieren sind:

- das Modell, konkretisiert durch Hubraum, Leistung, Getriebe und Masse

- die CO2-Effizienzklasse

- der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus

- die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus

- gegebenenfalls der offizielle Stromverbrauch im kombinierten Testzyklus

 

Da aufgrund der Fülle der Informationen die Gefahr der Informationsüberlagerung besteht, stellt die PKW EnVKV hier besondere Anforderung auf, die der Übersichtlichkeit dienen sollen. Hierzu im Einzelnen:

- Entweder für jede Fahrzeugmarke einen eigenen Aushang anbringen oder bei einem einzelnen Aushang alle Fabrikmarken in Alphabetischer Reihenfolge sortieren

- Innerhalb der nach Marken sortierten Auflistung/Aushänge sind die Modelle in Gruppen getrennt nach Kraftstoffart beziehungsweise anderen Energieträgern aufzulisten, wobei bezüglich der Kraftstoffart verschiedene Qualitäten von Kraftstoffen zusammengefasst werden können (z. B. Super und Super Plus zu Ottokraftstoff)

- Innerhalb der nach Kraftstoffart sortierten Auflistung sind die einzelnen Modelle in aufsteigender Reihenfolge nach den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzuführen, wobei das Modell mit der günstigsten CO2-Effizienzklasse und dem geringsten offiziellen Kraftstoffverbrauch beziehungsweise dem geringsten offiziellen Stromverbrauch im kombinierten Testzyklus an oberster Stelle steht

Im Übrigen muss der Aushang folgendermaßen gestaltet werden:

- Der Aushang muss deutlich sichtbar angebracht werden

- mindestens 70 cm x 50 cm groß 

- Überschrift:

"Aushang nach Richtlinie 1999/94/EG" 

- Darunter:

„Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte und Stromverbrauch

aller an diesem Verkaufsort ausgestellten oder bestellbaren Personenkraftwagen der Marke/n …., …., …." 

- Auch muss folgender (auch auf dem Formblatt zu findender) Hinweis erfolgen:

„Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden.“

 

Alternativ kann der Aushang auch durch eine Bildschirmanzeige erfolgen, wobei der verwendete Bildschirm so angebracht sein muss, dass die Aufmerksamkeit der Verbraucher ebenso stark erwecktwird, wie bei einem Aushang. Der Bildschirm muss mindestens 25 cm x 32 cm (17 Zoll) groß sein. Die Informationen müssen alle drei Monate aktualisiert werden und können unter Verwendung von Rolltechniken (Scrolling) gezeigt werden. Ständig sichtbar muss jedoch der Hinweis sein:

„Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden.“

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Worauf muss ich bei der Werbung im Internet achten?

Zunächst ist klarzustellen, dass jede Werbung im Internet die nachfolgenden Hinweise enthalten muss. Dazu zählen nicht nur Anzeigen bei mobile.de oder ähnliches, sondern auch Postings bei Facebook oder anderen Sozialen-Netzwerken. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich und gut lesbar sein und dürfen nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dies ist zwar schwammig formuliert und schränkt die Gestaltungsfreiheit der Werbebotschaft stark ein, sollte aber trotzdem ernst genommen werden. 

In jedem Fall muss folgender Hinweis erfolgen:

"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei (... Verweis auf die benannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist ...) unentgeltlich erhältlich ist." 

 

Bezieht sich das Werbematerial auf ein bestimmtes neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, sind zusätzlich zu diesem Hinweis

- der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und 

- die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus

anzugeben. Dies muss spätestens dann erfolgen, wenn erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf derInternetseite angezeigt werden.

Wird lediglich für die Fabrikmarke und nicht für ein bestimmtes Modell geworben, so ist eine Angabe der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich.

Wird die Anzeige/Werbung in einem virtuellem Verkaufsraum (mobile.de, autoscout etc.) angezeigt, muss zusätzlich die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung der Energieampel bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells angegeben sein und ein Hinweis auf die Internetadresse beigefügt werden, unter welcher der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch abgerufen werden kann. Die Angaben zu den Verbrauchswerten sowie die CO2-Effizienzklassen samt Energieampel müssen spätestens dann erfolgen, wenn der Käufer ein Fahrzeugmodell ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen hat.

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Worauf muss ich bei Printwerbung achten?

Grundsätzlich sind auch in der Printwerbung für jeden neuen PKW der offizielle Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus zu machen. 

Wenn für mehrere Modelle geworben wird, ist die Angabe über den ungünstigsten und günstigstem Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus ausreichend. Werden Fahrzeugmodelle in Katalogen oder auf einem anderen Weg in gedruckter Form zum Kauf oder Leasing angeboten, bei dem Interessenten die Fahrzeuge nicht ausgestellt sehen, ist zusätzlich die CO2-Effizienzklasse anzugeben. Bei der Angabe der Effizienzklasse ist sowohl das Wort „Effizienzklasse“ als auch der entsprechende Buchstabe der jeweiligen CO2-Effizienzklasse zu nennen. 

Wird lediglich für die Fabrikmarke und nicht für ein bestimmtes Modell geworben, so ist eine Angabe der Effizienzklasse und der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich.

Insgesamt gilt natürlich auch hier, dass die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar müssen und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Unverbindliche Empfehlung der BVfK-Rechtsabteilung. Stand 11. Juli 2015. Aktualisierung und Änderungen vorbehalten.  

 

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

 

Ihr Ansgar Klein

 

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

Hauptgeschäftsstelle  Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241   D-53113  Bonn  

Tel.: 0228 85 40 90 Fax: 0228 85 40 929 Mail: a.klein@bvfk.de

 

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